Bei langer Erkrankung (mindestens 6 Wochen ab Antragstellung) und Aufenthalt zu Hause kann
Hausunterricht bei der Stammschule beantragt werden. Der Hausunterricht umfasst dabei ca. 2
bis 6 Stunden wöchentlich.
Wichtig:
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Der Antrag muss durch die Klinik/den Arzt unterschrieben/gestempelt sein und die
Krankheitsdauer enthalten.
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Der Antrag ist bei der Stammschule einzureichen.
Durch die Erkrankung können Beeinträchtigungen entstehen, die zumindest zeitweise die
Teilnahme am Unterricht sowie eine Leistungserbringung erschweren. Es besteht dann die
Möglichkeit, bei der Schulleitung der Stammschule einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Dieser kann von der einfachen Zeitverlängerung bei Prüfungen bis hin zur Bereitstellung
besonderer Hilfen reichen. Die Thematik ist sehr komplex und muss jeweils im Einzelfall
geprüft werden. Wichtiges Grundprinzip ist, dass der Nachteilsausgleich das Anspruchs-
niveau der gestellten Aufgabe nicht herabsetzt.
Gerne beraten auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Gerne beraten wir Sie auch, z.B. über mögliche Schullaufbahnen. Hierzu können Sie Kontakt
mit unseren Beratungslehrkräften aufnehmen:
Eine Liste mit Anlaufstellen steht hier zum Download bereit: